Daten sind geschützt

Quelle: Espace.ch

Die Polizei darf Angaben über Täter nicht an die Sozialhilfe weitergeben. Der Datenschutz verbietet es. Die SVP will das ändern.

Der Berner Sozialdienst kritisiert, dass zwischen Polizei und Sozialdienst keine Daten fliessen. «Die Polizei ist ans Datenschutzgesetz gebunden», bestätigt Mario Flückiger, Datenschutzbeauftragter der Stadt Bern. Personendaten von polizeilichen Ermittlungen gelten als besonders schützenswert. Damit sie weitergegeben werden dürfen, braucht es nach kantonalem Datenschutzgesetz entweder die Zustimmung der betroffenen Person oder aber eine gesetzliche Grundlage. Dies könnte etwa eine neue Gesetzesgrundlage im Strafverfahren oder eine neue Regelung im Sozialhilfegesetz sein. So könnten Behörden verpflichtet werden, Daten weiterzugeben.

Fuchs wird aktiv
SVP-Grossrat Thomas Fuchs verkündete gestern auf Anfrage, er werde aktiv. «Der Datenaustausch muss obligatorisch werden», sagt er. Wer am Datenschutz festhalte, befürworte indirekt den Missbrauch der Sozialhilfe. Berns Datenschützer jedoch hält die Gleichung Datenschutz gleich Täterschutz für eine «verfehlte politische Kampfformel». Flückiger beurteilt Fuchs Forderung kritisch: «Wann genau und mit welcher Begründung soll die Sozialhilfe benachrichtigt werden?» Für den Datenschützer ist klar: «Es müsste in jedem einzelnen Fall eine Interessenabwägung stattfinden.» Fuchs schlägt vor, dass die schützenswerten Daten einigen wenigen Personen zugänglich sind, welche für den Austausch zwischen Polizei und Sozialhilfe zuständig sind. Er wird sein Anliegen als Interpellation im Grossen Rat einbringen, sein Parteikollege Erich Hess wird im Berner Stadtrat vorstellig werden.

SP-Vorstoss im Grossen Rat
Im Grossen Rat ging bereits vor einem Jahr ein SP-Vorstoss zum Thema «keine unnötigen Hürden beim Datenschutz in der Sozialhilfe» ein. Allerdings war dort nicht von Datenaustausch mit der Polizei die Rede, sondern von einer engeren Zusammenarbeit etwa mit der Arbeitslosen- oder der Invalidenversicherung. Die Regierung prüft Möglichkeiten.

Bereits aktiv wurde die Zürcher SVP. Mit einer parlamentarischen Initiative will sie die Zürcher Strafprozessordnung so ändern, dass die Polizei die Fürsorgebehörde informieren muss, wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand bei einer Fürsorgebehörde unter unwahren oder unvollständigen Angaben wirtschaftliche Hilfe erwirkt. Auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat reagiert: Es müsse für die Polizei möglich sein, Missbrauchsfälle den Sozialdiensten melden zu können, forderte Präsident Heinz Buttauer gegenüber Radio DRS.

bw