| Daten sind geschützt |
| |
|
Quelle: Espace.ch Die Polizei darf Angaben über Täter nicht an die Sozialhilfe weitergeben. Der Datenschutz verbietet es. Die SVP will das ändern. Der Berner Sozialdienst kritisiert, dass zwischen Polizei und Sozialdienst keine Daten fliessen. «Die Polizei ist ans Datenschutzgesetz gebunden», bestätigt Mario Flückiger, Datenschutzbeauftragter der Stadt Bern. Personendaten von polizeilichen Ermittlungen gelten als besonders schützenswert. Damit sie weitergegeben werden dürfen, braucht es nach kantonalem Datenschutzgesetz entweder die Zustimmung der betroffenen Person oder aber eine gesetzliche Grundlage. Dies könnte etwa eine neue Gesetzesgrundlage im Strafverfahren oder eine neue Regelung im Sozialhilfegesetz sein. So könnten Behörden verpflichtet werden, Daten weiterzugeben. Fuchs wird
aktiv SP-Vorstoss im Grossen
Rat Bereits aktiv wurde die Zürcher SVP. Mit einer parlamentarischen Initiative will sie die Zürcher Strafprozessordnung so ändern, dass die Polizei die Fürsorgebehörde informieren muss, wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand bei einer Fürsorgebehörde unter unwahren oder unvollständigen Angaben wirtschaftliche Hilfe erwirkt. Auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat reagiert: Es müsse für die Polizei möglich sein, Missbrauchsfälle den Sozialdiensten melden zu können, forderte Präsident Heinz Buttauer gegenüber Radio DRS. bw |