| Stadt brüskiert Behinderte |
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Quelle: Espace.ch Rotkreuz-Fahrten in die Berner Innenstadt bleiben in den Sperrzeiten verboten Behindertentransporte in die obere Berner Altstadt sind nur für professionelle Dienste gestattet. Entgegen dem einhelligen Votum des Stadtrats lehnt der Gemeinderat den freien Zugang für den Rotkreuz-Fahrdienst ab.Alte, gebrechliche oder behinderte Menschen können sich nur noch mit dem Taxi oder dem professionellen Behindertentransport in die obere Berner Altstadt fahren lassen. Der Gemeinderat lehnt einen einstimmig überwiesenen SVP-Vorstoss ab, der einen freien Zugang für den freiwilligen Rotkreuz-Fahrdienst auch während den Sperrzeiten fordert (11.00 bis 18.30 Uhr sowie 21.00 bis 5.00 Uhr). Betroffen von diesem Entscheid sind primär die 700 freiwilligen Fahrer der Sektion Bern-Mittelland des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Sie haben bis vor kurzem rund 1000 Transporte pro Monat in der oberen Altstadt durchgeführt. Laut Ursula Zulauf vom SRK nehmen nicht nur körperlich behinderte, sondern zum Teil auch demente Personen den Fahrdienst in Anspruch. «Diese Leuten können wir nicht am Poller absetzen und ihnen den Weg in die Arztpraxis beschreiben.» Ist die Rechtsgleichheit gefährdet? Für die SRK-Geschäftsleiterin ist der Entscheid des Gemeinderates nicht nachvollziehbar: «Dieselbe Stadt, welche die Freiwilligen-Arbeit fördert, legt uns nun Steine in den Weg.» Das Verbot für den Rotkreuz-Fahrdienst ist eine Folge des von den Stimmenden verabschiedeten Verkehrskompromisses in der Innenstadt, der den Ersatz der oberirdischen durch unterirdische Parkplätze sowie eine Beschränkung der Zufahrten zur Innenstadt vorsieht. Für den Gemeinderat widerspricht eine Ausnahmeregelung für den Rotkreuz-Fahrdienst dem Rechtsgleichheitsgebot. Es gebe noch «andere Organisationen und Angehörige, die gehbehinderte Personen transportieren». Ursula Zulauf hält demgegenüber fest, dass es sich beim Angebot des SRK um den grössten freiwilligen Transportdienst handle. Die Angst vor Mehrfahrten In seiner Antwort auf den Vorstoss lehnt der Gemeinderat insbesondere auch eine Kontingentslösung und eine Ausnahmeregelung für Personen mit einer Gehbehindertenparkkarte ab. Ein Kontingent könnte kaum nach gerechten Kriterien verteilt werden. Der freie Zugang für Autolenker mit einer Gehbehindertenparkkarte wiederum würde «die geltende Verkehrspolitik der Stadt Bern unterlaufen». Im Kanton Bern seien 5400 entsprechende Parkkarten in Umlauf, 1000 davon allein im Grossraum Bern. «Würde die Zufahrt für alle diese Personen freigegeben, müsste mit einer grossen, nicht vorhersehbaren Anzahl von Mehrfahrten gerechnet werden», hält der Gemeinderat fest. Zudem könne mit einer Gehbehindertenparkkarte bis zu zwei Stunden auf allen Parkverbotsflächen parkiert werden. Dies würde zu einer «starken Zunahme des Parkierungsdrucks» in der oberen Altstadt führen. «Jedes Fahrzeug, das während den Sperrzeiten in die obere Altstadt fährt und dort parkiert, wäre ein Fahrzeug zu viel», schreibt die Stadtregierung. «Rechtlich und praktisch realisierbar» ist für den Gemeinderat einzig der Status quo. Die entsprechende Verordnung wird nur insofern angepasst, als die bereits bisher tolerierten professionellen Behindertentransporte rechtlich den Taxis gleichgestellt werden, die von der Sperre ausgenommen sind. «Missachtung des Parlaments» Ursula Zulauf kann nicht verstehen, warum die Stadt ein «niederschwelliges, unbürokratisches Angebot» wie den Rotkreuz-Fahrdienst verhindert. Der von der Polizei vorgebrachte Kompromiss, dem SRK-Sekretariat an der Effingerstrasse drei bis vier Badges zur Verfügung zu stellen, bringe «bürokratische Schikanen» und Umwege mit sich, die den Fahrern nicht zumutbar seien. Die Polizei ihrerseits habe es abgelehnt, eine Telefon-Hotline zur Anmeldung von Fahrten einzurichten. Für Motionär Erich Hess ist der Entscheid des Gemeinderates eine «Frechheit» und eine «Missachtung des Parlaments». Der Stadtrat wird Ende Februar über den Bericht des Gemeinderates befinden. Eine Zurückweisung der gemeinderätlichen Antwort wird indes keinen grossen Effekt haben, da Hess’ Begehren in die alleinige Kompetenz der Stadtregierung fällt. Hess will nicht lockerlassen. «Ich werde den Vorstoss in anderer Form wieder einreichen.» Notfalls werde er versuchen, das Begehren in der Gemeindeordnung festschreiben zu lassen. «Dort passt es zwar nicht hin, aber dafür läge die Entscheidkompetenz beim Stadtrat», sagt Hess. |